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Änderung des Bremischen Schulgesetzes
und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Stellungnahme des DGB
Mit Datum vom 27. Oktober 2003 wurde der DGB zur Stellungnahme zum Bremischen Schulgesetzentwurf aufgefordert. In dem Schreiben heißt es, dass das Gesetz bis spätestens zum April kommenden Jahres beschlossen sein sollte, um rechtzeitig vor Schulbeginn für alle die nötige Sicherheit zu geben.
Bereits am 14. November traten die "Richtlinien über die Empfehlung der Grundschule zu den weiterführenden Bildungsgängen" in Kraft, obwohl diese sich nicht auf ein bereits verabschiedetes neues Schulgesetz beziehen können. Die sich hieraus ergebende Grundschulempfehlung entbehrt damit einer gesetzlichen Grundlage.
Inzwischen ist vom Senat vorgesehen, den Gesetzentwurf im Februar in einer gemeinsamen ersten und zweiten Lesung in der Bürgerschaft beschließen zu lassen, damit zumindest das Zuweisungsverfahren auf einer gesetzlichen Grundlage stattfinden kann, wenn dies schon nicht für die Empfehlung der Grundschule gilt.
Es handelt sich hier um ein vollkommen übereiltes Verfahren. Gemeinsam mit GEW, GSV und vielen Elternvertretungen erwartet der DGB eine Verschiebung der Beschlussfassung um ein Jahr, damit der unausgereifte Gesetzentwurf gründlich diskutiert und tatsächliche Sicherheit geschaffen werden kann. Ein neues Gesetz sollte dann 2004/05 in Kraft treten.
[14.01.2004]
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