Einstellung von Arbeitslosengeld II
Arbeitslose sollten Lebensversicherungsverträge überprüfen,
ansonsten kann die Einstellung von Arbeitslosengeld II drohen
Erwerbslose, die mit einer Kapitallebensversicherung für das Alter vorgesorgt haben, sollten ihren Versicherungsvertrag überprüfen. Sonst kann der zusätzliche Freibetrag für das Altersvermögen verloren gehen. Darauf weist die DGB-Vorsitzende der Region Bremen/Bremerhaven alle Arbeitslosen hin, die von der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Einführung des Arbeitslosengeldes II betroffen sind.
Bei dieser neuen fürsorgeorientierten Leistung für Erwerbslose steht in der Regel jedem Antragsteller und seinem (Ehe-)Partner ab dem 01.01.2005 ein allgemeiner Vermögensfreibetrag von je 200 € pro Lebensjahr zu. Hinzu kommt noch ein weiterer Freibetrag von 200 € pro Partner und Lebensjahr für "Geldwerte Ansprüche", die eindeutig der Alterssicherung dienen. Diesen zusätzlichen Freibetrag gibt es nur dann, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass der Arbeitslose oder sein Partner die Rücklage vor dem Rentenalter nicht in Anspruch nehmen können. Der Freibetrag droht zu entfallen, wenn die Versicherung bei Bedarf aufgelöst und kapitalisiert werden kann. Den Voraussetzungen für die Anrechnung des Freibetrages entsprechen nach Einschätzung des DGB aber viele der heutigen Lebensversicherungsverträge nicht.
Der DGB rät deswegen allen betroffenen Erwerbslosen mit ihrer Versicherung eine mögliche Vertragsänderung zu prüfen und einen teilweisen Ausschluss der Verwertung vor dem Ruhestand bis zur Höhe von 200 € pro Lebensjahr zu vereinbaren, bzw. in den Vertrag aufzunehmen. Eine solche Vereinbarung ist nach Angaben des DGB seit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (Ende 2003) Jahres möglich. Wichtig jedoch dabei sei, dass die zukünftigen Empfänger von ALG II die Änderung der Verträge noch in diesem Jahr vornehmen.
Nach Informationen des DGB ist der erste Freibetrag an keine Voraussetzung gebunden und steht damit jedem (Ehe-) Partner zu. Der zusätzliche Freibetrag kann nur ausgeschöpft werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung vor dem Bezug von ALG II abgeschlossen wurde. Der DGB rät daher allen betroffenen Arbeitslosen, frühzeitig aktiv zu werden und auf die Versicherungsunternehmen zuzugehen.
Als dritter Freibetrag sind weitere 750 € je Haushaltsmitglied für kurzfristige Anschaffungen (wie Bekleidung und Hausrat) frei.
Welche Konsequenzen drohen, zeige folgendes Beispiel eines allein-stehenden 53-Jährigen Arbeitslosen, dessen Kapitallebensversicherung einen aktuellen Rückkaufwert von 20.000 € hat. Da die Versicherung vorzeitig aufgelöst werden könnte, bekäme er kein Arbeitslosengeld. Ohne Änderung des Vertrages würde sich sein Freibetrag auf 10.600 € (200 € x 53) reduzieren, sodass die Hälfte der Lebensversicherung aufgebraucht werden müsste, bevor ein Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistung besteht. Wenn jedoch mit der Versicherung ein teilweiser Ausschluss der Verwertbarkeit vor dem Rentenalter vereinbart wird, könnte sich der Freibetrag dadurch auf 21.200 € erhöhen. Die Lebensversicherung müsste keinesfalls angegriffen werden. Unter Berücksichtigung des Freibetrages für kurzfristige Anschaffungen (750 Euro) sind in diesem Fall insgesamt 21.950 Euro anrechnungsfrei. Über die Versicherungssumme von 20.000 Euro hinaus wären noch weitere 1.950 Euro (Spar-) Vermögen geschützt. Trotzdem würde dann ALG II gezahlt.
[19.07.2004]