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Spot [Titel]image dummyArchiv 2004

Hier haben Sie eine Übersicht aller Pressemitteilungen und Berichte, die in den vergangenen Monaten und Jahren veröffentlicht wurden. Wenn Sie dennoch Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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Langzeitarbeitslose müssen finanziell
die "Hosen runter lassen"
Über 25.000 Haushalte bekommen in den nächsten Tagen und Wochen knifflige und unangenehme Post von den Arbeitsagenturen Bremen und Bremerhaven.

400.000 Seiten Papier werden allein in den Bremer Agentur-Bezirken an alle Arbeitslosen verschickt, um detailliert Auskünfte über ihre Wohn- und Vermögensverhältnisse, etc. abzufragen, so die Bremer DGB-Vorsitzende Helga Ziegert. Dieses Papier muss dann wieder ausgewertet und in die Computer eingegeben werden.

Der 16-seitige Fragebogen zwingt nach Einschätzung des DGB die Betroffenen quasi zum Offenbarungseid. Kaum ein Detail bleibe nicht ausgeleuchtet. So wollen die Agenturen Auskunft über Bargeld, Giro- oder Sparguthaben, Bausparverträge, Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle, Antiquitäten, etc. haben.

Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der im Haushalt lebenden Personen müssten gleichfalls offen gelegt werden – bis hin zu vermögenswirksamen Leistungen oder Jubiläumszuwendungen des Arbeitgebers oder zu "geförderten Altersvorsorge-beiträgen nach § 82 ESTG, soweit sie den Mindesteigenbetrag nach § 86 ESTG nicht überschreiten (Beiträge zur Riester-Rente)". Verschenktes oder gespendetes Vermögen muss gleichfalls angegeben werden.
Die Steuererklärung sei ein Klacks gegen diesen umfangreichen und komplizierten Antrag. Viele werden Schwierigkeiten haben, sich ohne sachkundige Hilfe durch die 16 Antragseiten und mehr durchzuarbeiten.

Angesichts des sehr komplizierten gesetzlichen Regelwerks befürchtet der DGB viel Kritik und eine Einspruchswelle. Vieles lasse das Gesetz noch offen, etwa was unter einem "angemessenen PKW" oder "angemessenem Wohnraum" zu verstehen sei. Nach Einschätzung des DGB sollten hier etwas großzügigere Kriterien angelegt werden als dies bisher in den Sozialämtern der Region üblich ist. Auch die Frage, wer nun im Einzelnen zum Haushalt

des Antragstellers zählt, berge noch viel Zündstoff. Der DGB bemängelt, dass die Verdienstbescheinigung der Arbeitgeber für Erwerbstätige des Haushalts auf der Rückseite des Antrags selbst erfolgen soll. Auf diese Weise könne ein Arbeitgeber auch die finanziellen Verhältnisse der anderen Angehörigen erfahren, die ihn absolut nichts angehen. Für problematisch hält der DGB ebenso, dass die Bankverbindung des Vermieters abgefragt wird. Der DGB sieht hierin einen Verstoß gegen den Sozialdatenschutz; dies könne für die Betroffenen zu unmittelbaren Nachteilen führen. So müsse in der Regel ein Nachweis des Verdienstes über die Gehaltsabrechnung, den Arbeitsvertrag oder den Kontoauszug ausreichend sein. Ebenso dürfe ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten die Miete nicht direkt an den Vermieter gezahlt werden.

Angesichts des enormen Beratungsbedarfs fordert der DGB die Bremer und Bremerhavener Politiker auf, die wenigen noch bestehenden unabhängigen Beratungseinrichtungen – wie Arbeitsloseninitiativen - weiter zu fördern. Auch die Agenturen für Arbeit dürften die Menschen in der ohnehin schwierigen Situation nicht allein lassen. Im Unterschied zu den gut Betuchten können sie ihr Vermögen nicht mit Hilfe von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, deren Honorar dann noch von der Steuer abgesetzt werden kann, versuchen zu verstecken.

Der DGB werde in den nächsten Wochen sein Engagement für die betroffenen Familien deutlich machen und auf mehr öffentliche Beratung drängen. Insbesondere für die betroffenen Gewerkschaftsmitglieder würden die Informationen und Hilfen verstärkt, so Helga Ziegert.

Der DGB befürchtet, dass der Zorn vieler Betroffener nach Erhalt der Bescheide noch steigen könnte, wenn sie "schwarz auf weiß" sehen, mit wie wenig ihre Familien künftig über die Runden kommen müssen. Wahrscheinlich werden nach ersten Schätzungen des DGB rund 5.000 Arbeitslosenhilfeempfänger allein im Land Bremen finanziell leer ausgehen und mehr als 10.000 Haushalte Kürzungen ihrer Unterstützungsleistungen hinnehmen müssen.
[19.07.2004]






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