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Spot [Titel]image dummyArchiv 2004

Hier haben Sie eine Übersicht aller Pressemitteilungen und Berichte, die in den vergangenen Monaten und Jahren veröffentlicht wurden. Wenn Sie dennoch Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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„Auszahlungslücke“ beim Arbeitslosengeld II im Januar schließen!

Nach Auffassung des DGB Bremen muss die offene Frage der Auszahlung des Arbeitslosengeldes II im Januar 2005 für bisherige Arbeitslosen-hilfeempfänger/-innen zugunsten der Arbeitslosen gelöst werden. „Bisherigen Arbeitslosenhilfeempfängern darf bei der Umstellung auf das Arbeitslosengeld II die Leistung für den Monat Januar 2005 nicht vorenthalten werden“, erklärte die Bremer DGB Vorsitzende Helga Ziegert. „Der von der Bundesregierung immer noch nicht zurückgezogene Entwurf einer Rechtsverordnung zur Anrechnung der im Dezember 2004 bezogenen Arbeitslosenhilfe als Einkommen im Monat Januar ist sozial unanständig und rechtlich bedenklich.“

Langzeitarbeitslose dürften nicht zum Stopfen finanzieller Löcher im Bundeshaushalt missbraucht werden. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe kürzten Bundesregierung und Bundesratsmehrheit die Leistungen ohnehin bereits in einem Umfang von 2,5 Mrd. Euro. „Jetzt sollen auf Kosten der Langzeitarbeitslosen im nächsten Jahr weitere 1,4 Mrd. Euro gespart werden. Auch wenn Arbeitslosen bei einem späteren Übergang in Arbeit oder Rente noch einen Monat ALG II gezahlt werden soll, fehlt die Januarzahlung. In diesen Fällen sollen die Arbeitslosen der Regierung eine Art zinslosen Kredit geben, wofür kein Anlass besteht. Gerade zum Jahreswechsel sind Langzeitarbeitslose auf jeden Euro angewiesen. Viel zu viele Menschen machen sich jetzt schon große Sorgen, wie sie künftig über die Runden kommen werden. Sie dürfen jetzt nicht auf eine ohnehin noch in weiter Ferne stehende Beschäftigung vertröstet werden.“

Bundesregierung, Opposition und BA sollten ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, neben der pünktlichen Auszahlung der Leistungen die Eingliederung und Betreuung der Langzeitarbeitslosen zum Jahresanfang 2005 zu verbessern. Dies gilt auch für die Union, mit deren Zustimmung Hartz IV erst beschlossen wurde und die noch tiefere Einschnitte für Arbeitslose gefordert hat.

Die in der Verordnung vorgesehene Regelung verletze den aus der Sozialhilfe übernommenen, monatlichen Auszahlungsrhythmus. Einkommen sei in dem Bedarfsmonat anzurechnen, in dem Hilfebedürftigkeit vorliegt und in dem es zufließt. Im Folgemonat noch vorhandene Einkommensteile seien als Vermögen zu behandeln. Helga Ziegert: “Das Bundesverwaltungsgericht hat erst am 22.04.2004 diesen Grundsatz noch einmal bekräftigt. Wenn die Arbeitslosenhilfe schon in einer großen Koalition der politischen Parteien abgeschafft wird, muss zumindest sichergestellt werden, dass die neue Fürsorgeleistung zu Beginn eines jeden Monats auch tatsächlich zur Verfügung steht.“

[09.08.2004]






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