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Pressereferat
DGB Bremen- Bremerhaven
Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen

Tel. 0421 - 33 576 -11
Fax 0421 - 33 576 -60
bremen@dgb.de





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Spot [Titel]image dummyArchiv 2004

Hier haben Sie eine Übersicht aller Pressemitteilungen und Berichte, die in den vergangenen Monaten und Jahren veröffentlicht wurden. Wenn Sie dennoch Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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Achtung bei der Eingliederungsvereinbarung
ab dem 1. Januar
Tipps des DGB zum Arbeitslosengeld II - Neuer Ratgeber erschienen

Hartz IV als Begriff kennt fast jeder – aber viele wichtige Details des Gesetzes sind vielen Betroffenen noch unbekannt. Damit drohen Arbeitslose beim Ausfüllen der ALG II-Anträge unnötig Geld zu verschenken. Andere machen sich zu Unrecht Sorgen z.B. um vorhandene Erbstücke oder den PKW, die aber im gewissen Rahmen geschützt sind. Viele Fragen, jetzt gibt ein neuer Ratgeber des DGB konkrete Antworten.

So rät der DGB vor allem beim Abschluss der so genannten Eingliederungsvereinbarung, zu der jeder ALG II Empfänger nach dem 1. Januar verpflichtet ist, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Wenn die in der Eingliederungsvereinbarung eingegangenen Verpflichtungen vom Arbeit Suchenden nicht eingehalten werden, kann die Agentur nämlich die Geldleistung mindern. Die Arbeitslosen sollen aber auch die Job-Center fordern. Eine Vereinbarung ist immer eine zweiseitige Angelegenheit. Auch die Job-Center müssen unterstützende Angebote machen, so kann z.B. eine Weiterbildung vereinbart werden oder auch die Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten sagte die Regionsvorsitzende Helga Ziegert bei der Vorstellung des Ratgebers.

Der Ratgeber erklärt die komplizierte Rechtsmaterie in möglichst einfacher Sprache. Die häufigsten Fragen von Arbeitslosen geben die Gliederung vor; z.B. Wer bekommt wie viel? Welches Vermögen wird angerechnet?

Darüber hinaus macht der DGB darauf aufmerksam, dass nicht alle Personen die bedürftig sind, automatisch Arbeitslosengeld II bekommen. Zu diesem Thema gibt ein zusätzlicher Flyer Hinweise. Betroffen sein können insbesondere Menschen mit einem Einkommen knapp oberhalb der bisherigen Sozialhilfe. Aber auch Niedrigverdiener haben oft einen ergänzenden Anspruch auf ALG II, ohne es zu wissen. Dies betrifft aber auch kinderreiche Familien oder Personen mit hohen Werbungskosten. Diese Personen müssen sich eigenständig um einen Antrag bemühen. Die Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt.

image dummyDie DGB-Regionsvorsitzende Helga Ziegert "Wir wollen mit dem Ratgeber und unseren anderen Informationsmaterialien praktische Hilfe für die Betroffenen leisten. Parallel dazu drängen wir weiter auf die Beseitigung der Schwachstellen im Gesetz."

Der Ratgeber (68 Seiten im DIN-A 5-Format) ist erhältlich bei DGB, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen zum Preis von 1 Euro, für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos.

Der Flyer ist kostenlos erhältlich, auch im Internet (www.dgb.de).
Ohne Gegenstimme beschlossen
[06.12.2004]






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