ALG II-Bescheid sorgfältig prüfen
Zur sorgfältigen Prüfung der Bescheide zum neuen Arbeitslosengeld rät der DGB Bremen den Betroffenen. "Die von der Agentur jetzt versandten Bescheide haben viele Menschen verunsichert, weil sie die Bescheide nicht nachvollziehen können", sagte die Bremer DGB Vorsitzende, Helga Ziegert.
Erfreulicherweise könne die Auszahlung der neuen Leistung Ende des Monats pünktlich beginnen, doch sind die Bescheide oftmals nicht ausreichend begründet. Fehler treten nach Einschätzung des DGB beispielsweise auf, wenn Zuschläge geltend gemacht werden können oder eigenes Einkommen bzw. Einkommen von Familienangehörigen auf die neue Grundsicherung angerechnet werden.
Viele erhielten auch den befristeten Zuschlag nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes nicht für den gesamten Zeitraum von zwei Jahren. So werde beispielsweise ein vorangehender Bezug von Arbeitslosenhilfe auf den zweijährigen Zuschlag angerechnet. Arbeitslose, die Fragen zum Bescheid haben und kein Gewerkschaftsmitglied sind, sollten sich direkt an
die
Infoline 01801-012012 oder ihren bisherigen Ansprechpartner in der Agentur wenden.
Bei anrechenbarem Einkommen müssen z.B. mindestens 30 Euro für die Versicherungspauschale sowie bei Erwerbseinkommen noch mind. 15,33 Euro Werbungskostenpauschale, weitere 0,06 Euro pro Kilometer zur Arbeit sowie der Erwerbstätigenfreibetrag berücksichtigt werden. Bei Erwerbstätigkeit müssten daher über den Daumen mind. 50 Euro pro Monat in Abzug gebracht werden, bei höherem Arbeitsentgelt auch mehr. Werde dieser Betrag nicht abgezogen, sollte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die Gewerkschaften prüfen für ihre Mitglieder, ob Widersprüche gerechtfertigt sind. Generell gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat, doch diese Frist beginnt erst am 01. Januar 2005.
Ergänzend weist der DGB darauf in, dass die ALG II-Bezieher sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen können: "Die Ministerpräsidenten haben am 08.10.2004 mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit werden. Dem (formlosen) Antrag muss der Leistungsbescheid der Arbeitsgemeinschaft oder Kommune beigefügt werden. Der Antrag muss bei der Landesrundfunkanstalt gestellt werden. Damit jeder Hilfebedürftige zum Jahresbeginn die neue Leistung auch erhalte, sollten alle Betroffenen in ihrem eigenen Interesse, schnell den Antrag stellen".

Weitere Tipps und Ratschläge, die bares Geld wert sind, können im neuen
Ratgeber des DGB "Arbeitslosengeld II - Tipps und Hilfen des DGB" nachgelesen werden. Der Ratgeber umfasst 66 Seiten und kann zum Preis von 3,50 Euro bei der Druckerei Toennes bestellt werden. E-mail: bestellservice@toennes-bestellservice.de bzw. für Besteller ohne Zugang zum Internet: Per Fax: 0211-920 08 38.
[16.12.2004]