Ein-Euro-Jobs
Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung
Ab 2005 soll öffentlich geförderte Beschäftigung massiv ausgeweitet werden. Hinzu kommt, daß die bisher aus dem Sozialhilfebereich bekannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehrauf-wandsentschädigung flächendeckend auf bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger ausgedehnt und verschärfte Sanktionen verhängt werden können. Hierbei handelt es sich um Arbeiten ohne Arbeitsvertrag gegen eine geringe Aufwandsentschädigung (Arbeitslosengeld plus ein Euro pro Stunde). Der DGB fordert dagegen, daß Arbeit auch arbeitsrechtlich abgesichert werden muß. Solange das politisch nicht durchgesetzt ist, muß aber darauf geachtet werden, daß diese Variante öffentlich geförderter Beschäftigung nur ultima ratio sein und keinesfalls vorrangige Fördermöglichkeiten verdrängen darf.
Der DGB hält Qualitätsstandards für unverzichtbar, wenn öffentlich geförderte Beschäftigung berufliches Herabstufen von Arbeitslosen und Drehtüreffekte auf dem Arbeitsmarkt verhin-dern soll. Reguläre Arbeitsplätze dürfen nicht gefährdet, das Entstehen neuer Arbeitplätze nicht verhindert werden. Die Durchsetzung und Überwachung dieser Anforderungen in der betrieblichen Praxis ist gemeinsame Aufgabe von Gewerkschaften und betrieblichen Interes-senvertretungen.

Darüber wollen wir auf der Veranstaltung
am 17.01.2005 informieren und diskutieren.
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Die Anerkennung nach 37,7 BtrVG,
sowie §39,6 BremPersVG ist beantragt.
Alle Informationen zur Veranstaltung:
Ein-Euro-Jobs
Informationsveranstaltung für Betriebs- und Personalräte, sowie Mitarbeitervertretungen*
Montag, 17.Januar 2005, 9.00 - 16.00 Uhr
DGB-Haus Bremen
Geplanter Ablauf
- 9.00
Begrüßung und Einführung
Helga Ziegert
[DGB Regionsvorsitzende]
- 9.30
Arbeits- und Sozialrechtliche Stellung
öffentlich geförderter Beschäftigter
Ulrich Gransee
[DGB Bezirk Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik]
- 10.00
Organisation und Arbeitsfelder
für Zusatzjobs ("Ein-Euro-Jobs") in Bremen
Katja Barloschky
[Bremer Arbeit]
- 11.00
Kaffeepause
- 11.15
Arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Aspekte der Zusatzjobs
Georg Schaff
[Arbeitnehmerkammer Bremen]
- 13.00
Mittagspause
- 14.00
Erfahrungsaustausch und Diskussion
* Eingeladen sind auch alle MitarbeitervertreterInnen, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen, Javen. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, kann die Freistellung erfolgen nach: §96,4 SGB IX, §65 i.V.m. §37,2 BetrVG, §39,2 BremPersVG, §37 und 40 NPersVG, §46 Abs. 6B PersVG. Die Anerkennung nach §37,7 BetrVG, sowie §39,6 BremPersVG ist beantragt. Eine Veranstaltung von DGB Bremen Bremerhaven und Arbeit und Leben Bremen. V.i.S.d.P.: Henner Günther
[20.12.2004]