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Bleibt die Gesundheit im Betrieb auf der Strecke?
- Neues Recht im Arbeitsschutz
11. Arbeitsschutzkonferenz des DGB Bremen, veranstaltet gemeinsam mit Arbeit und Leben und dem DGB Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen/Anhalt
am 3. Februar 2005
 Unter diesem Titel veranstaltet der DGB Bremen
am Donnerstag, den 3. Februar 2005
von 9.00 bis 16.00 Uhr
im Gewerkschaftshaus
Bahnhofsplatz 22-28, großer Saal
1. Etage Altbau
seine 11. Arbeitsschutzkonferenz.
Durch die europäischen Verträge, durch die Vereinheitlichung der Rechtsnormen in Europa hat es in den letzten Jahren erhebliche Änderungen im Arbeitsschutz gegeben.
- Die europäische Rahmenrichtlinie „Arbeitsschutz“ (89/391/EWG) wurde 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Mehrere Einzelrichtlinien formulierten die Rahmenrichtlinie weiter aus.
- Seit August 2004 ist die alte Arbeitsstättenverordnung mit knapp 60 Paragraphen von einer „neuen“ Verordnung abgelöst worden, die nur noch acht Paragraphen ohne genaue Regelungen enthält. Es heißt dort nur noch angemessen, ausreichend oder erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass die alten Arbeitsstättenrichtlinien solange weiter gelten, wie keine neuen Regeln sie ersetzen können.
Viele Neuerungen im Arbeitsschutz haben haben weniger mit einer Vereinheitlichung der Bestimmungen bei gleichzeitig fortschreitender Verbesserung im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu tun, sondern tragen unter dem Deckmantel von Verschlankung und Deregulierung zu Verschlechterungen für die Betroffenen bei.
Der DGB will mit dieser Konferenz Arbeitnehmervertretungen aber auch Arbeitgeber über diese Veränderungen informieren und mit ihnen Schlußfolgerungen für die betriebliche Praxis diskutieren.
Nach dem Grußwort von Frau Senatorin Karin Röpke wird Ulrich Becker, Abteilungsleiter für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, über das neue Arbeitsschutzrecht informieren. Unter der Moderation von Bernd Seguin, NDR, werden in zwei Diskussionsrunden Vertreter der Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht sowie betriebliche Arbeitsschützer über die Auswirkungen der Neuausrichtung des Arbeitsschutzes und mögliche Forderungen an den Gesetzgeber diskutieren.
Weitere Informationen und den Ablauf findet Ihr [hier]
[31.01.2005]
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