Stellenwert des Arbeitsschutzes in den Betrieben steigt
11. Arbeitsschutzkonferenz des DGB Bremen: DGB befürchtet Verschlechterungen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz durch neue gesetzliche Regelungen.
Thema der 11. Arbeitsschutzkonferenz des DGB Bremen war das neue Recht im Arbeitsschutz. Durch das europäische Recht, das einerseits einen hohen Standard im Arbeitsschutz und eine stetige Verbesserung fordere, sich andererseits aber auf die Festlegung von Schutzzielen beschränke und es den beteiligten Akteuren überlässt, wie diese Ziele zu erreichen seien, droht nach Auffassung des DGB eine Verschlechterung der bisherigen Standards im deutschen Arbeitsschutzsystem. So verzichtet beispielsweise die seit August 2004 in Kraft befindliche Arbeitsstättenverordnung auf genaue Regelungen und Verhaltensvorgaben. An ihre Stelle treten eher allgemein gehaltene Regelungen und Anforderungen, die im betrieblichen Alltag von den Beteiligten - notfalls mit Hilfe der Gerichte - erst noch mit Leben gefüllt werden müssen.
Auch die an sich zu begrüßende Initiative neue Qualität der Arbeit ( INQA ) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit appelliert an den guten Willen aller Beteiligten. Die Ziele von INQA sind Sicherheit, Gesundheit und Wettbewerbsfähigkeit, der zu seiner Realisierung verfolgte Leitgedanke lautet: "Gemeinsam handeln- jeder in seiner Verantwortung".
Das große Interesse an der Konferenz - mit mehr als neunzig Teilnehmerinnen und Teilnehmern - zeigt den gestiegenen Stellenwert des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben.
Deutlich wandte sich die Konferenz gegen alle Versuche, unter den Schlagworten "Entbürokratisierung" und "Verschlankung" Verschlechterungen im Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen, wie dies vor allem von den Bundesländern Bayern und Niedersachsen betrieben werde. Staatliche Gewerbeaufsicht und gesetzliche Unfallversicherung müßten sich in ihren Aufgaben zur Kontrolle und Prävention gesundheitlicher Gefährdungen ergänzen.
Natürlich gibt es auch positive neue Gesetzgebung. So ist in Zukunft z. B. eine bessere Absicherung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern möglich. Ebenso die Verpflichtung des Arbeitgebers zur innerbetriebliche Eingliederung von länger kranken Beschäftigten im Sozialgesetzbuches IX. Allerdings kann die Pflicht zur Eingliederung durch den Arbeitgeber auch dessen Recht beinhalten, mit Rückkehrergesprächen Druck auf die Beschäftigten auszuüben. Hier wird der DGB aufmerksam die weitere Entwicklung beobachten und ggf. auf die negativen Entwicklungen aufmerksam machen.
Modernisierung des Arbeitsschutzes in Deutschland dürfe nicht heißen, so das Fazit der Konferenz, dass die erreichten Standards abgebaut werden, sondern es muss durch die Verbesserung der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen und Personen eine besseren Unterstützung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen geschaffen werden.
[03.02.2005]
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