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Weniger soll niemand verdienen
DGB Bremen gibt Überblick über die untersten Tarifvergütungen in der Region.
"Löhne und Gehälter geraten zunehmend unter Druck und die Zahl der Geringverdiener breitet sich aus", so die Beobachtung der Bremer DGB-Vorsitzenden Helga Ziegert.
In Bremen liege der unterste Tarif z.B.
- im Friseurhandwerk bei 5,30 Euro/Std., 875 Euro im Monat (38 Std.)
- im Einzelhandel bei 6,61 Euro/Std. bzw. 1.077,00 Euro brutto im Monat
- beim Servicepersonal des Hotel- und Gaststättengewerbes bei 6,42 Euro/Std. bzw. 1.085,00 Euro brutto im Monat (bei 39 Std. Wochenarbeitszeit)
- im Bewachungsgewerbe bei 5,63 Euro/Std. bzw. 975,00 Euro brutto im Monat.
Selbst diese untersten Tarifvergütungen werden teils noch infrage gestellt, obwohl die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohnehin keine großen finanziellen Sprünge machen können.
Helga Ziegert: "Weniger sollte niemand verdienen". Allerdings würden diese tariflichen Mindeststandards nur für Gewerkschaftsmitglieder und nur für Betriebe gelten, die tarifgebunden sind. Doch auch für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten diese tariflichen Regelungen eine wichtige Orientierungshilfe sein.
Sie verwies zugleich auf Untersuchungen des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit, nach denen mehr als ein Sechstel aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland zu den Niedriglohnverdienern zählen, die weniger als 1.700,00 Euro brutto im Monat (Westen) bzw. nur rund 1.500,00 Euro brutto im Monat (neue Bundesländer) inklusive Sonderzahlungen wie anteiligem Weihnachtsgeld verdienen. Nur eine Minderheit der Geringverdiener schaffe innerhalb von fünf Jahren einen beruflichen Aufstieg in eine besser bezahlte Position (lAB-Kurzbericht vom 10.03.05.)
"Je geringer die Aufstiegschancen sind, desto unattraktiver ist die Beschäftigung im Niedriglohnsektor und desto größer ist das Risiko, dauerhaft eine Niedriglohn-Beschäftigung ausüben zu müssen und beruflich nicht aufsteigen zu können" Besonders betroffen seien Frauen, Beschäftigte in Kleinbetrieben, Beschäftigte im Dienstleistungsgewerbe und im Handel.
Die Bremer DGB-Vorsitzende forderte die Kommunen Bremen und Bremerhaven auf, einen Beitrag zu leisten, daß ein Unter-Bietungswettbewerb der Betriebe noch unter die untersten Tarifgruppen verhindert werde. In den USA hätten beispielsweise über 120 Städte unterste Lohngrenzen für Unternehmen festgelegt, die mit der jeweiligen Stadt Geschäftsbeziehungen unterhalten wollen. In der Mehrzahl der Fälle erreiche die Mindest-Vergütung eine Höhe von über 10 US-Dollar per Stunde und sei damit doppelt so hoch wie der in den USA meist geltende gesetzliche Mindestlohn.
[08.04.2005]
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