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Spot [Titel]image dummyArchiv 2005

Hier haben Sie eine Übersicht aller Pressemitteilungen und Berichte, die in den vergangenen Monaten und Jahren veröffentlicht wurden. Wenn Sie dennoch Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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Die Angst der Arbeitslosen vor Umzügen nimmt zu
DGB für Härtefallregelung

"37.304 Haushalte waren im März dieses Jahres in der Stadt Bremen auf die neue Leistung des Arbeitslosengeldes II angewiesen. Im Schnitt wurde für Miete und Heizung ein Betrag von 306 Euro im Monat übernommen. Doch dieser Durchschnittsbetrag kann je nach Haushaltsgröße deutlich schwanken", so die Bremer DGB-Vorsitzende Helga Ziegert. Er reicht in Bremen von 243 Euro für Alleinstehende bis zu 569 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 Personen. Es handelt sich dabei aber um Durchschnittsbeträge. Die tatsächlichen Beträge lagen je nach Wohnsituation darunter oder darüber.

Viele dieser Arbeitslosen sind nach Einschätzung des DGB besorgt und verunsichert. Sie wissen nicht, ob sie bei längerer Arbeitslosigkeit in ihrer Wohnung bleiben können oder ihnen ein Umzug in eine kleinere und billigere Wohnung zugemutet wird. Mit einem 8-seitigen Ratgeber will der DGB Bremen darüber informieren, welche Miet- und Heizkosten für ALG II-Empfänger übernommen werden und was bei drohendem Umzug getan werden kann.

Helga Ziegert appellierte zugleich an die Städte Bremen und Bremerhaven, die Weichen dafür zu stellen, dass sich die Wohn- und Lebensverhältnisse für Arbeitslose nicht nachhaltig verschlechtern. Da der Bund bisher keine Rechtsverordnung und damit eine bundeseinheitliche Regelung zur Übernahme der Miete geschaffen habe, sind jetzt die Kommunen gefragt, sagte sie.

Insbesondere für Familien mit schulpflichtigen Kindern und für ältere Menschen seien Härtefallregelungen notwendig. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Kinder die Schule wechseln und Menschen kurz vor der Rente noch einmal umziehen müssen, nur weil die Wohnung ein paar Euro über der Grenze liege oder um wenige Quadratmeter zu groß sei.

Nach dem Gesetz werden "unangemessen" hohe Wohnkosten in der Regel nur bis zu 6 Monaten übernommen. Unternimmt der Betroffene nichts zur Kostenreduzierung, wird die Kommune die Miete auf das im Gesetz nicht konkretisierte "angemessene Maß" reduzieren. Sehr schnell muss der ALG II-Bezieher sich die Differenz zwischen seinen tatsächlichen und den angemessenen Kosten dann vom Munde absparen. Aus Sicht des DGB hat die Kommune, bevor sie die Miete von ALG II-Empfängern kürzt und damit den Anstoß zu einem Zwangsumzug gibt, immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Zu bewerten sind hierbei nicht nur die tatsächlich zu erwartenden Ersparnisse der öffentlichen Hand, sondern ebenso die sozialen und wirtschaftlichen Nachteile für die Betroffenen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit.

Auch bei den Heizkosten werden nur die "angemessenen" Kosten übernommen. Arbeitslose, die nicht auf einem Teil der Kosten "sitzen bleiben" wollen, sollten sich genau informieren und notfalls Widerspruch gegen ihren Bescheid einlegen. Helga Ziegert: "Erfreulicherweise hat es in Bremen bisher noch keine Umzugsaufforderungen seitens der BAgIS an ALG II Empfänger gegeben."

Angesichts des notwendigen Prüfungsumfangs könne das Thema einer Reduzierung der Mietkosten bzw. angeordneter Umzüge in der zweiten Jahreshälfte aber zu einer wichtigen Frage werden. Dies gilt umso mehr, als unter dem Druck der erstmaligen Leistungsgewährung die konkrete Prüfung der Wohnkosten zurückgestellt und verschoben werden musste.

Die Stadt müsse - so Helga Ziegert - gemeinsam mit den kommunalen Wohnungsunternehmen ein Wohnungsversorgungskonzept, bei dem soziale und städteräumliche Aspekte sinnvoll zusammengeführt werden, entwickeln und ständig fortschreiben. Es müsse alles Machbare getan werden, um ein Wachsen der sozialen Unterschiede zwischen einzelnen Stadtvierteln zu verhindern.

image dummyKostenlose Einzelexemplare der neuen Information zu Miete und Heizkosten können in der Geschäftsstelle des DGB abgeholt werden.

Der umfangreiche Ratgeber des DGB (68 Seien) zum ALG II kann zum Einzelpreis von 3,50 Euro incl. Versand wie folgt bestellt werden:

https://www.toennes-bestellservice.de/besys
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[20.04.2005]






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