Europa JA - Sozialdumping Nein
Demonstration am 11. Februar 2006 in Berlin

Im Februar werden die Europaabgeordneten in Strassburg über den Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie abstimmen. Deshalb wird der DGB gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund am 14. Februar 06 in Strassburg demonstrieren. Die Entscheidungen für Europa fallen auch in Berlin. Die Bundesregierung entscheidet im Europäischen Rat maßgeblich mit. Die deutschen Parteien haben erheblichen Einfluss auf ihre Europaabgeordneten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ruft die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf zur Demonstration am 11. Februar 2006 in Berlin gegen den Bolkestein-Entwurf für eine europäische Dienstleistungs-richtlinie. Wir brauchen einen Binnenmarkt für Dienstleistungen, der zugleich den Interessen und dem sozialen Schutz der Beschäftigten dient.
EU-Parlamentarier und Regierung fordern wir auf, diese Richtlinie zu verhindern. Sie müssen sich entscheiden
- für oder gegen Sozialdumping
- für oder gegen ungleiche Wettbewerbsbedingungen und unkontrol-lierbare Zustände auf den nationalen Dienstleistungsmärkten
- für oder gegen die Aushöhlung des Arbeitsrechts
- für oder gegen die Liberalisierung der Daseinsvorsorge
- für oder gegen die Entrechtung von Leiharbeitnehmern und -arbeitnehmerinnen
- für oder gegen ein soziales Europa.
Die europäischen Gewerkschaften haben seit Vorlage des Bolkestein-Entwurfs einiges erreicht. Die Demonstration von 80.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am 19. März 2005 in Brüssel hat die Kritik und die Forderungen der Gewerkschaften deutlich gemacht. Aber diese Auseinandersetzung ist noch lange nicht entschieden. Jetzt müssen wir Druck machen, auch auf die politisch Verantwortlichen in Berlin.
Der DGB-Bundesvorstand fordert:
- Die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Kontrollen muss nach dem Recht des Landes geschehen, in dem die Dienstleis-tung erbracht wird, soweit keine einheitlichen europäischen Regeln bestehen.
Deshalb: Weg mit dem Herkunftslandprinzip!
- Bewahrt die Schutzrechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen!
Alle Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen, insbesondere das Arbeitsrecht, einschließlich der Mitbestimmung im kollektiven Arbeitsrecht, des Tarifvertragsrechts, des Streikrechts und der sozialen Sicherung müssen von der Richtlinie unberührt bleiben.
- Keine Einschränkungen der Kontrolle im Rahmen der Entsendung!
- Die Leistungen der Daseinsvorsorge müssen gesichert bleiben! Sie müssen deshalb vollständig aus der Richtlinie ausgenommen werden. in besonderer Weise gilt dies für Gesundheit, Bildung und soziale Dienste.
Schutz für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die grenzüber-schreitend eingesetzt werden! Die Tätigkeit von Leiharbeitsagenturen muss aus der Richtlinie ausgenommen werden.
Daher ruft der DGB auf,
sich an der Demonstration am 11. Februar
in Berlin zu beteiligen.
Abfahrt der Busse am 11.2.2006, um 5.30 Uhr ab ZOB Bremen.
Bitte meldet Euch bei direkt bei uns an und teilt uns mit, mit wievielen Teilnehmern Ihr mitfahren möchtet.
[19.01.2006]