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Spot [Titel]image dummyArchiv 2006

Hier haben Sie eine Übersicht aller Pressemitteilungen und Berichte, die in den vergangenen Monaten und Jahren veröffentlicht wurden. Wenn Sie dennoch Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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Niedriglöhne - Ausweg aus der Arbeitslosigkeit
oder Wegweiser in eine andere Gesellschaft?
Rede Von Prof. Dr. Gerhard Bäcker zum Mahl der Arbeit 2006


Achtung: Es gilt nur das gesprochene Wort


  • Rede von Prof.Dr.Gerhard Bäcker downloaden [hier]



  • Niedriglöhne - Ausweg aus der Arbeitslosigkeit
    oder Wegweiser in eine andere Gesellschaft?


    Anrede
    Wenn Sie heute in die Zeitungen schauen, dann lesen Sie folgende Botschaft: Endlich besteht wieder Anlass zu Optimismus und Zuversicht. Die Wirtschaft belebt sich, die Arbeitslosigkeit geht zurück. Ich würde gerne diese Zuversicht teilen und Sie vor der Gefahr behüten, dass wieder einmal jemand Ihnen Wasser in den kostbaren Wein schüttet. Aber ich frage: Sind 4,7 Mio. registrierte und insgesamt über 6 Mio. registrierte und nicht registrierte Arbeitslosigkeit kein Problem mehr? Wie gehen wir damit um, dass mitten in der Frühjahrsbelebung 11,5 % aller Erwerbspersonen arbeitslos sind? Nein – meine sehr geehrten Damen und Herren. So leid es mir tut: Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist und bleibt trostlos und so wird sich auch das diesjährige Mahl der Arbeit mit dem gesellschaftlichen Problem Nummer 1 – der Arbeitslosigkeit – befassen.

    Meine Ausgangsaussage ist – und dies ist auch die einhellige Meinung in der Wissenschaft – dass die hoch gesteckten Erwartungen die mit den Hartz-Reform verbunden waren, getrogen haben. Das bestätigen auch die Forschungsberichte über die all die neuen Instrumente und Maßnahmen – von Hartz I bis III-.

    Was ist zu tun? An Vorschlägen ist kein Mangel. Radikale Konzepte machen Furore. Die Wirtschaftsweisen, die Forschungsinstitute, die Medien preisen mit verstärkter Intensität den Weg an, Arbeitslosigkeit über den Ausbau eines Niedriglohnsektors zu beheben. Und dieser Niedriglohnsektor soll so gestrickt sein, dass die Arbeitslosen und Arbeitsuchenden, auch bereit sind, die neuen, schlecht bezahlten Arbeitsplätze anzunehmen.

    Nun – meine Damen und Herren – es hilft nicht weiter, nur einfach „gegen“ Niedriglöhne zu sein und darauf zu verweisen, dass die Gewerkschaften schon immer versuchen gegenzuhalten, schwergewichtig in der Tarifpolitik und seit einiger Zeit mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn.

    Das Problem ist doch, dass die Argumentation der Verfechter eines Niedriglohnsektor so einleuchtend klingt und immer wieder aufgegriffen wird – von der Politik und den politischen Parteien, von den Medien und sicherlich auch von großen Teilen der Bevölkerung – bis in die Arbeitnehmer hinein. Wir müssen uns also mit den Argumenten auseinander setzen und Antworten auf zwei zentrale Behauptungen finden:

    • Arbeitslosigkeit – heißt es zum einen ist – ist zu großen Teilen Folge der unzureichenden Bereitschaft der Arbeitslosen, Arbeit aufzunehmen, dies insbesondere im Bereich unterer Einkommen: Denn angesichts zu hoher Leistungen und begrenzter Hizuverdienstmöglichkeiten es lohne sich für die Leistungsempfänger nicht, aus dem Leistungsbezug heraus eine niedrig bezahlte Arbeit anzunehmen. „Legales“ Ausruhen und Missbräuche

    • Arbeitslosigkeit – so heißt es zum Zweiten – ist eine Folge überhöhter Arbeitskosten insbesondere für einfache Arbeit. Die Lohnstruktur auf dem deutschen Arbeitsmarkt sei nach unten hin unzureichend ausgefächert; die auf Nivellierung zielende Tarifpolitik der Gewerkschaften habe keine Rücksicht auf die niedrige Produktivität von Geringqualifizierten genommen. Im Ergebnis rechne es sich für die Unternehmen nicht „niedrigproduktive“ Arbeitsplätze bereitzustellen.

Nun sind diese Argumente keineswegs in der dünnen Luft wissenschaftlichen Denkens geblieben. Sie bestimmen nunmehr seit Jahren die reale Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Auf den Punkt gebracht: Die tiefen Einschnitte bei der sozialen Unterstützung von Arbeitslosen im Rahmen der Hartz-Gesetze begründen sich aus der offiziellen Zielsetzung, Arbeitsbereitschaft und Arbeitsanreize zu erhöhen und den Weg für die Aufnahme schlecht bezahlter Arbeit frei zu machen. Zeit- und wirkungsgleich sollen durch die Absenkung von Löhnen und Lohnnebenkosten darüber hinaus die Preise für einfache Dienstleistungen gesenkt und die Beschäftigung in diesem Segment angekurbelt werden. Beispiele dafür sind:

    • Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II auf dem Niveau und unter den Bedingungen der Sozialhilfe sowie Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I, um Arbeitslose zu veranlassen, aus materiellem Druck heraus auch niedrig entlohnte Arbeitsplätze zu besetzen;

    • mehrfache Verschärfung der Zumutbarkeitsanforderungen, um die Aufnahme von Niedriglohnbeschäftigung auch durch Sanktionen zu erzwingen;

    • Ausbau von Arbeitsgelegenheiten (1-Euro Jobs) und prekärer Selbständigkeit (Ich-AGs) als Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, um Beschäftigung mit Arbeits- und Einkommensbedingungen unterhalb der Normen regulärer Arbeit zu etablieren (mittlerweile fst 300.000 !!);

    • Druck auf die Gewerkschaften, auf Tarifvorrang und Günstigkeitsprinzip, um Tarifverträge auszuhöhlen;

    • Subventionierung von Beschäftigung im unteren Einkommensbereich (geringfügige Beschäftigung/“Mini-Jobs“ und „Midi-Jobs“).

Wie die Arbeitsmarktdaten zeigen, ist der erwartete und versprochene beschäftigungspolitische Effekt dieser Maßnahmen bislang ausgeblieben. Mittlerweile erhalten 70 % der Arbeitslosen Leistungen nach dem SGB II. Das Niveau der Arbeitslosigkeit ist seit Wirksamwerden der Hartz-Gesetzgebung gestiegen und nicht gesunken. Das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit hat sich verschärft und nicht abgeschwächt.

Wie bereits eingeleitet: In dieser Situation erfolgt aber keine Umkehr. Im Raum der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung wird der Ruf nach einer Verschärfung der Strategie lauter, die Schrauben beim Arbeitslosengeld II sollen noch härter angesetzt werden.

Spätestens jetzt muss deshalb gefragt werden, wie tragfähig die - in der öffentlichen Debatte immer wieder popularisierte – Diagnose ist, Arbeit sei zwar ausreichend vorhanden, es „lohne“ sich für viele Arbeitslose aber nicht, diese Arbeit aufzunehmen. Fehlt es tatsächlich an monetären Arbeitsanreizen?

Empirische Überprüfungen des Abstandes zwischen Löhnen und Unterstüzungsleistungen bei Arbeitslosigkeit kommen zu dem Ergebnis, dass zwischen niedrigen Löhnen (einschließlich Kindergeld und Wohngeld) und den niedrigen Leistungssätzen des Arbeitslosengelds II bzw. vordem der Sozialhilfe (einschließlich Warmmiete) eine erhebliche Spanne besteht. Das heißt, dass ein Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung auch in unteren Lohn- und Gehaltsgruppen ausreicht, um das sozialhilferechtliche Existenzminimum von Familien abzudecken. Allerdings: Diese Feststellung gilt nicht in jedem Einzelfall: Dass bei einem niedrigen Nettoarbeitseinkommen einschließlich Transfers das haushaltsspezifische Existenzminimum unterschritten wird, ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn im Niedriglohnbereich das Tarifniveau noch unterschritten wird, und/oder wenn zugleich mehrere Kinder zu versorgen sind sowie hohe Mieten gezahlt werden müssen. Soweit also in der Realität Überschneidungen vorkommen, liegen die Ursachen nicht in einem überhöhten Leistungsniveau, sondern in niedrigen Löhnen und besonderen Belastungen.

Sicherlich könnte man den Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit noch erhöhen.

Das durch das Nachrangprinzip charakterisierte ALG II rechnet Erwerbseinkommen auf die Hilfeleistungen nicht voll an; sondern sieht Freibeträge vor (Grundfreibetrag 100 Euro, zusätzlich anrechnungsfrei bis zu 800 Euro 20 % und 10 % zwischen 800 Euro-1.500 Euro (mit Kindern) bzw. 1.200 Euro (ohne Kinder).

Die Arbeitslosen erhielten niedrige Einkommen aber aufstockende Sozialleistungen. Bei den in den letzten Jahren in Deutschland diskutierten Kombi-Lohn-Modellen steht immer dieser Gedanke einer nur noch sehr begrenzten Anrechnung des Arbeitseinkommens im Mittelpunkt der Überlegungen. Das betrifft sowohl Kombi-Lohn-Modelle, die beim ALG II ansetzen, als auch die Konzepte einer Negativ-Steuer oder eines „Bürgergeldes“, die in einer sehr umfassenden Form das gesamte Transfer- und Steuersystem in Richtung höherer Arbeitsanreize verändern wollen.

Eine nur noch begrenzte Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Leistungen nach dem SGB II, über die geltenden Freibeträge hinaus, führt aber nun zwangsläufig zu dem Problem, dass es zu einem erheblichen Zuwachs der Empfängerzahlen und zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen kommt: Zum einen bleiben mehr Arbeitslose im Leistungsbezug, da bis in mittlere Einkommensbereiche hinein Leistungsansprüche bestehen würden; zum anderen gebietet es der Gleichbehandlungsgrundsatz, nicht nur jenen Ansprüche auf Transfers zu gewähren, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sondern auch jenen, die bereits erwerbstätig sind und bei höheren Freibeträgen mit ihrem Nettoeinkommen nun unterhalb der Leistungsschwelle liegen. Die Leistungsempfängerzahl würde sich gegenüber der heutigen Situation vervielfachen. Die öffentlichen Ausgaben einer Dauersubvention von Arbeitsplätzen würden explodieren.

Deswegen lautet die Forderung von Sinn u.a.: lassen sich höhere Freibeträge nur finanzieren, wenn gleichzeitig das Existenzminimum drastisch abgesenkt wird, um ein Drittel bis zur Hälfte (!). Das Existenzminimum würde dann nur noch durch die Kombination von Arbeitseinkommen und Transferleistung erreicht Es käme zu einem Kombi-Einkommen, das aber nicht automatisch, sondern dann und nur dann gezahlt wird, wenn Bedürftigkeit im Haushaltszusammenhang besteht, wenn also zuvor das Einkommen und Vermögen der Leistungsbezieher und ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen in Anrechnung gebracht worden sind.

Die Konsequenzen einer solchen, auf den ersten Blick rein technisch erscheinenden Regelung wären drastisch. Es wird der Weg zu einer anderen Gesellschaft eingeschlagen, weg von den Grundsätzen eines Sozialstaates, wie sie auch im Grundgesetz normiert sind, hin zu einem ungehemmten, deregulierten Arbeitsmarkt. Arbeitslose wären gezwungen, jeden, aber auch jeden Job zu jeglichen Bedingungen anzunehmen, um überhaupt überleben zu können. Arbeit um jeden Preis! Wer redet da noch von der „Würde des Menschen“ (Art. 1, GG) oder von der Verpflichtung des Sozialstaates Armut zu vermeiden, das sozial-kulturelle Existenzminimum zu sichern und soziale Teilhabe zu gewährleisten?

Durch den Druck, unter allen Umständen einen Arbeitsplatz zu finden, würden die Löhne am unteren Ende in den Keller sinken. Dies und genau dies ist beabsichtigt. Sinn rechnet mit einer Lohnkürzung um ein Drittel – mit Rückwirkung auf das gesamte Lohngefüge. Von Tarifverträgen ist hier nicht mehr die Rede.

Was aber, wenn dennoch Arbeitsplätze fehlen? Die Kommunen sollen verpflichtet werden, Arbeitsgelegenheiten für alle Arbeitslosen anzubieten. Dies wären dann 1 Euro-Jobs für Millionen. Der Tatbestand, dass Arbeitslosigkeit etwas mit fehlenden Arbeitsplätzen und ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu tun hat, kommt im Modelldenken nicht vor.

Die öffentliche Reaktion auf derartige Niedrig- und Kombilohnmodelle ist gespalten. Zwar sei die Medizin bitter, heißt es in den abendlichen TV Talk-Runden, aber die errechneten Arbeitsmarkteffekte machen Hoffnung. Lieber also diesen Weg gehen als eine Politik des „Weiter so“ praktizieren?

Wer so argumentiert, verkennt, dass dieser Weg in die Niedriglohnökonomie in Deutschland ja längst eingeschlagen worden ist. Die Medizin ist also keineswegs neu, sie soll nur in einer noch höheren Dosis verabreicht werden. Niedriglöhne sind auf breiter Front vorhanden und weiten sich aus. So hat sich nach Berechnungen des IAB der Anteil der Geringverdiener von 15,8 % (1997) auf 17,4 % (2001) erhöht. Alle Hinweise deuten darauf hin, dass sich der Abwärtstrend durch die angestiegene Arbeitslosigkeit, aber auch durch den Druck von Hartz IV noch verstärkt hat. Auch bei den Tariflöhnen zeigt sich dies: Ein Wachmann in Thüringen wird mit einem tariflichen Grundentgelt von 4,15 Euro in der Stunde abgefunden. Wichtiger aber noch ist die Feststellung, dass die kollektivvertragliche Festlegung von Arbeitsentgelten schon längst nicht mehr selbstverständlich ist. Gerade im Bereich von Dienstleistungstätigkeiten und in den Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit (insbesondere in den neuen Bundesländern) breitet sich die unter- und außertarifliche Bezahlung rapide aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren:
Wie man es auch dreht und wendet: Das Kernproblem der Lage auf dem Arbeitsmarkt besteht deshalb allein in der Diskrepanz zwischen den vorhandenen Arbeitsplätzen und dem hohen Potenzial an Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen. Die Arbeitsuchenden kommen deswegen nicht in Arbeit, da die Zahl der Arbeitsplätze zu gering ist und zwar in der gesamten Breite des Arbeitsmarktes: Auch offene, d.h. unbesetzte Stellen im Niedriglohnbereich, deren Bezahlung sich nach den unteren Tarifgruppen richtet, so z.B. im Einzelhandel, gibt es in nennenswerter Zahl nicht.

Einen treffenden Beleg für den Tatbestand, dass Arbeitslosigkeit Folge eines Arbeitsmarktungleichgewichtes ist und nicht als Problem fehlender Arbeitsanreize oder unzureichender Sanktionsinstrumente umgedeutet werden kann, findet man, wenn die Arbeitslosigkeit regional aufgeschlüsselt wird. Sind Arbeitsmotivation und Arbeitsanreize in jenen Regionen gering, die durch hohe Arbeitslosenquoten gekennzeichnet sind? Soll etwa das Verhalten der Menschen im Ruhrgebiet 28 %) oder in den neuen Ländern für die dort hohe Arbeitslosigkeit (mit Arbeitslosenquoten von bis zu 30%) verantwortlich sein? Sind die Arbeitsmarktregionen im Süden Deutschlands deswegen begünstigt (mit Arbeitslosenquoten von teilweise unter 5%), weil die Menschen hier eine höhere Arbeitsbereitschaft aufweisen? Es bleibt die schlichte Erkenntnis, dass durch einen größeren Anreiz oder Druck, Arbeit aufzunehmen, nicht plötzlich neue Arbeitsplätze entstehen. Vielmehr weist alles darauf hin, dass es zu verschärften Selektions- und Verdrängungseffekten gerade zu Lasten der Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen kommt.

Bei der Analyse der Beschäftigungswirkungen einer Niedriglohn- bzw. -arbeitskostenstrategie ist zu betonen, dass es nicht auf die Schaffung bzw. Besetzung einzelner Arbeitsplätze ankommt, sondern auf den Zuwachs an Arbeitsplätzen auf dem Arbeitsmarkt insgesamt. Es geht also auch hier um Netto-Beschäftigungseffekte, d.h. die neuen Arbeitsplätze müssen mit den Arbeitsplätzen saldiert werden, die infolge dieser Maßnahme womöglich an einer anderen Stelle im Betrieb und/oder auf dem Arbeitsmarkt insgesamt entfallen. Zu berücksichtigen sind also immer die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Rückwirkungen einer beschäftigungspolitischen Strategie.

Betroffen von der Ausweitung von Niedriglöhnen sind nicht nur die Beschäftigten in den untersten Lohngruppen sein. Vieles spricht dafür, dass die Unternehmen als Folge erweiterter Möglichkeiten, Arbeitskräfte preiswerter beschäftigen zu können, eher mit einer Ersetzung teuerer durch verbilligte Arbeit reagieren, als dass über eine Erschließung neuer Produkte und Dienstleistungen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Solche Substitutionseffekte sind nicht unmittelbar im Betrieb erkenntlich, da sie nicht primär über Anpassungen auf den innerbetrieblichen Arbeitsmärkten erfolgen, sondern sich im Wesentlichen über Anpassungsprozesse zwischen den Unternehmen vollziehen. Ein Unternehmen, das nur noch Personal zu den abgesenkten Tarifen beschäftigt, wird andere Wettbewerber, die (noch) zu den bisherigen Tarifen bezahlen, unter Druck setzen und auch hier einen Abwärtsprozess erzwingen.

Das prägnanteste Beispiel für diesen Verdrängungsmechanismus bietet die Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Bei einem insgesamt rückläufigen Arbeitsvolumen und sinkenden Beschäftigungszahlen haben die Betriebe die kostengünstigen Minijobs deutlich ausgeweitet - zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. SV-Pflichtg: Dezember 2002 bis Dezember 2005 um minus 500.000. Zugliech Mini-Jobs über 2 Mio. von 4,135 auf 6.516 Mio. .

Die komplexen ökonomischen Zusammenhänge zwischen Lohndifferenzierung, Produktions- und Nachfragevolumen einerseits und Beschäftigungsniveau wie -struktur andererseits machen es verständlich, dass sich im internationalen Vergleich keine Bestätigung für einen stringenten Zusammenhang zwischen Niedriglohnquote und Arbeitslosigkeit findet. Für dieses Ergebnis spricht auch der Augenschein: Sowohl für Länder mit ungleicher als auch für die mit egalitärer Einkommensstruktur lassen sich Beispiele für eine gute oder eine schlechte Beschäftigungsbilanz zitieren. Dänemark und Norwegen oder die Niederlande können mit ihrer ausgeglicheneren Einkommensstruktur eine sehr positive Beschäftigungsbilanz vorweisen, die sich mit der amerikanischen messen lässt oder sie sogar übertrifft

Meine sehr geehrten Damen und Herren: Niedriglöhne erhöhen zugleich den Druck auf längere Arbeitszeiten und Nebenerwerbstätigkeiten und vermindern den Anreiz zur Entwicklung von qualifizierten und wertschöpfungsstarken Dienstleistungen. Es ist nicht zufällig, dass das Beschäftigungsmodell der USA und auch Großbritanniens von langen Arbeitszeiten und einer Polarisierung der Einkommensverteilung geprägt ist. Gewinnen werden solche gutverdienenden Personen und (doppelbeschäftigten) Paare, die es sich bei Niedriglöhnen leisten können, ihr Einkommen vermehrt für die Bezahlung von Hilfspersonal auszugeben. Verlieren werden (Langzeit)Arbeitslose, die in solche Beschäftigungsverhältnisse und überlange Arbeitszeiten gezwungen werden.

Es fällt zudem auf, dass bei der Niedriglohnstrategie durchgängig von niedrig qualifizierten Einfacharbeitsplätzen die Rede ist. Um welche Dienstleistungen soll es sich hierbei handeln? Dies wird meist nicht näher erläutert. Der Markt wird es richten, lautet die übliche Antwort. Hinweise auf die Beschäftigungslücken im Gesundheitswesen und den sozialen Diensten sowie auf die sog. distributiven Dienste und die freizeitbezogenen Dienste lassen allerdings erahnen, das es sich hier in erster Linie um Frauenarbeitsplätze handelt. Gemeint sind die Tätigkeiten von Frauen und unter der Hand werden personenbezogene und soziale Dienstleistungstätigkeiten mit unqualifizierten Tätigkeiten gleichgesetzt. Tatsächlich zeigt sich aber, dass diese Dienstleistungen in den meisten Fällen zugleich qualifizierte Tätigkeiten sind. Soziale Dienste an älteren Menschen beispielsweise, auch sog. einfache Dienste, um ein Beispiel zu nehmen, setzen sowohl eine allgemeine wie auch eine fachliche Qualifikation voraus.

Der in den letzten Jahren verstärkt feststellbare Rückgang der Beschäftigung von Geringqualifizierten lässt sich nicht gleichsetzen mit einem Rückgang der Arbeitsplätze, die nur geringe Qualifikationen erfordern. Viele dieser Arbeitsplätze sind noch vorhanden, aber falsch besetzt. Eine zentrale Ursache für die überproportional hohe Arbeitslosigkeit der Geringqualifizierten liegt insofern darin, dass unter dem Druck eines langjährigen globalen Arbeitsmarktungleichgewichts ein Verdrängungswettbewerb (downgrading) zu Lasten der weniger Qualifizierten und Leistungsfähigen auf dem Arbeitsmarkt stattgefunden hat und durch die Verschärfung von Zumutsbarkeitsregelungen noch gefördert worden ist. Im Ergebnis gibt es eine hohe qualifikatorische Fehlbesetzung von Arbeitsplätzen. Insbesondere viele Frauen befinden sich auf ausbildungsinadäquaten Arbeitsplätzen, also in unterwertiger Beschäftigung.

Diese Zusammenhänge zeigen, dass es irreführend ist, in einer insgesamt hochentwickelten Volkswirtschaft das Heil in einer Ausweitung von Einfacharbeitsplätzen zu suchen. Die Beschäftigungsperspektiven in Deutschland bestehen gerade nicht darin, einfache Dienstleistungsarbeitsplätze auszubauen, vielmehr besteht - gemessen nicht nur an den USA, sondern auch an einem beschäftigungspolitisch so erfolgreichen Land wie Dänemark - Nachholbedarf bei qualifizierten unternehmens- und personenbezogenen Dienstleistungen. Gelingt diese Vorwärtspolitik einer Ausweitung qualifizierter (Dienstleistungs)Arbeitsplätze bieten sich Aufstiegschancen für die unterwertig Beschäftigten und die freigemachten Plätze können mit Geringqualfizierten besetzt werden. Zwischen qualifizierten und unqualifizierten Dienstleistungen besteht zugleich ein komplementäres Verhältnis: Bei einer insgesamt verbesserten Beschäftigungssituation und einer zunehmenden Zahl qualifizierter Arbeitsplätze lässt sich auch eine Ausweitung der Arbeitsplätze für Geringqualifizierte erwarten.

Dass es bei einer besseren Arbeitsmarktlage möglich ist, Arbeitsplätze für Geringqualifizierte zu schaffen bzw. mit Geringqualifizierten zu besetzen, zeigt ein Blick auf die regionalen Arbeitsmarkt- und Arbeitslosigkeitsstrukturen in Deutschland. In den Arbeitsmarktbezirken und -regionen mit einer niedrigen Arbeitslosenquote liegt auch die Arbeitslosigkeit (absolut und relativ) der Geringqualifizierten deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Schnitt - ohne dass es dort des Ausbaus von Einfacharbeitsplätzen und Niedriglöhnen bedurft hätte. Dieser Zusammenhang bedeutet aber auch, dass die Erwartung verfehlt ist, die Beschäftigungsprobleme in den strukturschwachen Regionen (insbesondere in den neuen Bundesländern) durch einen Niedriglohnsektor bei den Dienstleistungen zu lösen. Der Schlüssel zur Beschäftigung auch von Geringqualifizierten liegt eindeutig in der Verbesserung der allgemeinen Wirtschaftslage.

Allerdings nimmt in einem Hochtechnologie- und Hochlohnland der Anteil von Einfacharbeitsplätzen ab, und zwar gleichermaßen im industriellen wie im Dienstleistungssektor. Eine vorwärts gerichtete Beschäftigungsstrategie kann deshalb nicht darauf verzichten, die Arbeitsmarktchancen von Geringqualifzierten durch Qualifizierungsmaßnahmen zu verbessern. Ein Großteil der Betroffenen ist durch solche Maßnahmen erreichbar. Die Qualifizierung muss sich aber auch auf jene Arbeitnehmer beziehen, die - womöglich über einen längeren Zeitraum - unterwertig beschäftigt, aber zu anderen anspruchsvolleren Tätigkeiten durchaus in der Lage sind. Über diesen Weg kann ein Upgrading-Prozess einsetzen, der auch jene erfasst die auf der untersten Stufe der Treppe stehen. Sicherlich ist es richtig, dass allein eine bessere Qualifizierung keine Arbeitsplätze schafft. Aber sie hilft, mismatch-Probleme zu verringern. Und eingebunden in eine allgemeine Beschäftigungsförderung lässt sich das Risiko von Förder- und Qualifizierungsketten vermeiden.

Bei einer differenzierten Analyse der Beschäftigungsprobleme von Geringqualifizierten ist ein weiterer Punkt zu berücksichtigen: Der niedrige formale Qualifikationsgrad alleine erweist sich nicht als das Haupthindernis für den Übergang von Arbeitslosigkeit in Beschäftigung. Entscheidendes Vermittlungshemmnis ist das fortgeschrittene Lebensalter. Immerhin zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen sind 45 Jahre und älter. Zwar schneiden Arbeitslose ohne Qualifikation bei der beruflichen Eingliederung immer schlechter ab als solche mit einer Ausbildung. Der Unterschied ist jedoch gering im Vergleich zu den durch das Alter sich ergebenden Problemen. Noch schwieriger erweist sich die Lage, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzutreten.

Für diese Gruppe der häufig mehrfach benachteiligten älteren Arbeitslosen sind besondere arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Antworten notwendig. Die Aufforderung „Einfacharbeitsplätze im Dienstleistungssektor“ zu besetzen, geht an dem Leistungsvermögen der Betroffenen vorbei. Gerade bei den Einfacharbeitsplätzen im Dienstleistungssektor sind körperliche Fitness und flexible Einsatzfähigkeit gefordert; diese Voraussetzungen bringen die Älteren in der Regel nicht mit - die Jüngeren hingegen werden nach relativ geringer Dauer der Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung finden - ohne dass dafür eigens ein Niedriglohnsektor etabliert werden müsste. Maßnahmen und Angebote müssen also nach den sehr heterogenen Teilgruppen der Geringqualifizierten (lernschwache Jugendliche, Migranten, angelernte, d.h. betriebsspezifisch qualifizierte Arbeitslose, Personen mit psychischen und sozialen Problemen usw.) differenzieren.

Zweifelsohne gibt es einen Kreis von Arbeitslosen, der zu Qualifizierungsmaßnahmen nicht in der Lage oder bereit ist, auf einfache Arbeitsplätze angewiesen ist und der auch nicht - oder nur sehr zeitverzögert - von der Besserung der allgemeinen Arbeitsmarktlage erfasst wird. Hier bedarf es gezielter Eingliederungshilfen. Die sozialverträgliche Lösung des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit liegt darin, diesen Personengruppen spezifische Integrationshilfen anzubieten.

  • Eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte kann nur im Zusammenhang eines breiten Bündels von Maßnahmen erreicht werden. Die als Patentlösung daherkommende Empfehlung, Arbeitsplätze durch Niedriglöhne zu schaffen, birgt demgegenüber vielfältige Risiken: Die Beschäftigungswirkungen sind ungewiss und die finanziellen Belastungen unkalkulierbar. Absehbar ist allein die soziale Sprengkraft einer solchen Strategie.

    Zum Abschluss: Ausblick Forderung Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes

    [25.04.2006]






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