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Eingliederungsmanagement in Betrieben und Dienststellen
12. Arbeitsschutzkonferenz des DGB Bremen am 17.05.2006
Seit 2004 gibt es im Sozialgesetzbuch IX eine Neuregelung, die sich mit der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen befasst, die besagt, dass Beschäftigte, die länger als sechs Wochen in einem Jahr krank sind, durch ein Eingliederungsmanagement in die bisherige Arbeit integriert werden und dass ihnen vorhandene Hilfen gewährt werden sollen. Diese neue Pflicht der Arbeitgeber ist noch weitgehend unbekannt. Vom Gesetzgeber ist hier beabsichtigt worden, dass sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch der betriebliche Nutzen in den Focus gerückt werden sollen. Der Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und der DGB sowie weitere Kooperationspartner veranstalten deshalb eine Konferenz zum Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement", mit der diese Regelung allen Beteiligten am Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb näher gebracht werden soll. Es ist uns gelungen, für die Tagung namhafte Protagonisten auf dem Gebiet des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu gewinnen. Darüber hinaus soll auch über die Praxis, die Erfahrungen bzw. die Erwartungen der betrieblichen Akteure gesprochen werden.
- am Mittwoch, den 17. Mai 2006
9.00 - 16.00 Uhr
im World-Trade-Center
Birkenstrasse 15
- Weitere Informationen finden Sie [hier]
- Das Flugblatt zur 12. Arbeitsschutzkonferenz gibt es [hier]
Wir laden Sie herzlich ein, an dieser Konferenz teilzunehmen. Außerdem haben Sie Gelegenheit, bei einem Pressegespräch mit den Referenten der Konferenz zu sprechen.
[11.05.2006]
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