Besetzung des Arbeitsdirektors bei der BSAG
DGB weist Angriffe auf Mitbestimmungsrechte zurück
Scharf wendet sich der DGB Bremen gegen die im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Position des Arbeitsdirektors verbundenen Angriffe auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. "Wer in der Öffentlichkeit und explizit auch seitens der CDU die Forderung erhebt, die Besetzung des Arbeitsdirektors wie jede andere Vorstandsposition auszuschreiben, verkennt bewusst die besondere Bedeutung der Position des Arbeitsdirektors", sagte die Bremer DGB Vorsitzende Helga Ziegert. Durch den Arbeitsdirektor seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens im Vorstand vertreten. Dass seine Bestellung auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite erfolgt, sei seit Jahrzehnten bewährte Praxis und praktizierte Mitbestimmung in Bremen wie auch andererorts in Deutschland.
"Wir erwarten vom Senat, dass er an dieser Praxis festhält und danken Jens Böhrnsen für seine klare Haltung". Im übrigen schädige die in der Öffentlichkeit losgetretene Diskussion auch einen Kandidaten, dessen hohe Kompetenz allgemein anerkennt sei und der in seiner längjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des Betriebsrates maßgeblich dazu beigetragen habe, die BSAG durch einen schwierigen Umstrukturierungsprozess zukunftsfähig zu machen. Die Behauptung, es gehe nicht um seine Person, sei deshalb pure Heuchelei.
[12.12.2006]
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