Ladenschluss - DGB Bremen kritisiert Senatsbeschluß
Der gestrige Beschluss des Senats, zur Freigabe der Ladenöffnungszeiten an den Werktagen, ist vom DGB Bremen kritisiert worden.
"Ohne die Beschlussfassung zur Sonnabendöffnung in Niedersachsen wenigstens abzuwarten, ist der Senat bei der Ladenöffnung auch am Sonnabend bis 24 Uhr vorgeprescht", sagte die Bremer DGB Vorsitzende Helga Ziegert. Damit werde der Sonntagsschutz für die Beschäftigten eingeschränkt. "Wer am Sonnabend bis 22/23 Uhr arbeiten muss, für den ist auch der Sonntag kein echter Feiertag."
Da das alte Ladenschlussgesetz zugleich den Arbeitsschutz der Beschäftigten im Einzelhandel gewährleistet habe, müsse bei Wegfall des Ladenschlusses der Schutz der Beschäftigten anderweitig gewährleistet werden. Dies gelte insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den vorwiegend weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel, aber auch für die Gewährleistung der Sicherheit für die Verkäuferinnen, wenn diese künftig noch bis in die späten Abendstunden arbeiten sollten.
Die jüngsten Beispiele von Überfällen auf Filialen auch in Bremen würden die Dringlichkeit von entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen in den Geschäften unterstreichen. Ziegert: "Wir erwarten, dass hier die Gewerbeaufsicht tätig wird und fordern den Senator für Arbeit auf, entsprechende Sicherheitsüberprüfungen in Einzelhandelsgeschäften vorzunehmen"
[07.02.2007]
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