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Spot [Titel]image dummyArchiv 2007

Hier haben Sie eine Übersicht aller Pressemitteilungen und Berichte, die in den vergangenen Monaten und Jahren veröffentlicht wurden. Wenn Sie dennoch Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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Familien aus der HartzIV Falle befreien
20.000 Kinder unter 15 Jahren in Bremen und 6.000 in Bremerhaven und damit mehr als ein Viertel der Kinder unter 15 Jahren!-leben unter Hartz IV Bedingungen und müssen mit 207/ Regelsatz auskommen. Ursache für Kinderarmut im Land Bremen ist ganz überwiegend die Arbeitslosigkeit der Eltern. Besonders häufig betroffen seien Kinder von Alleinerziehenden.

"Diesen Kindern droht aufgrund von Armut und Arbeitslosigkeit der Eltern soziale Ausgrenzung", so die Bremer DGB Vorsitzende Helga Ziegert. Neben der von der neuen rot-grünen Senatskoalition angestrebten Verbesserung der Kinderbetreuung und der Bildungschancen für Kinder in benachteiligten Stadtteilen, fordert der DGB Bremen, deshalb für diesen Personenkreis ein gezieltes Arbeitsmarktprogramm, das auf die Bedürfnisse von Eltern und Alleinerziehenden zugeschnitten sei.

Helga Ziegert: "Allerdings sind zunehmend auch erwerbstätige Eltern und Alleinerziehende, auf Hartz IV angewiesen. Nach unseren Berechnungen haben schon in den vergangenen Jahren mehr als 10.000 Haushalte im Land Bremen trotz Erwerbsarbeit Hartz IV Leistungen bezogen, 5.000davon trotz Vollzeitarbeit. Ihre Zahl dürfte sich in diesem Jahr noch erhöht haben. Besonders Menschen mit Kindern geraten in die Hartz IV Falle und werden so trotz Arbeit zu Hilfeempfängern oder müssen feststellen, dass sich Arbeit für sie nicht wirklich lohnt."

Geringverdiener dürften nicht wegen ihrer Kinder zu Hartz IV Empfängern werden. ALG II und Sozialgeld sollten in erster Linie Arbeitlosen und Menschen in schwierigen Lebenslagen den Lebensunterhalt sichern, nicht aber zur "Normalität" für Familie mit Kindern werden. Der DGB fordert deshalb einen armutsfesten Kinderzuschlag. Zwar gibt es seit 2005 den im Zuge von Hartz IV eingeführten Kinderzuschlag von 140 / pro Kind, doch führten enge Einkommensgrenzen und rigide Anrechnungsbestimmungen dazu, dass nur ein Bruchteil der Bedürftigen (bundesweit 16.400 Eltern mit Stand Dezember 2006)in den Genuß dieser Leistung kämen.

Derzeit kommt er nur Eltern zugute, die ihren Bedarf (ALG II-Regelsatz plus Kosten der Unterkunft) durch eigenes Einkommen decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Wenn Eltern weniger Einkommen erzielen, als ihr eigener Bedarf ausmacht, erhalten sie den Kinderzuschlag nicht. Sie werden also wegen der Kinder zur Hartz IV-Empfängern. Aber auch, wenn Eltern mit ihrem Einkommen den eigenen und den Bedarf ihrer Kinder nicht decken können, gehen sie leer aus. Parallel zum ALG II bzw. Sozialgeld wird der Kinderzuschlag nicht gezahlt.

Helga Ziegert: "W ir sind dafür, den Kinderzuschlag auch dann zu gewähren, wenn das Einkommen der Eltern ihren eigenen Lebensunterhalt weitgehend (etwa zu 80 Prozent)abdeckt und sie das Einkommen aus Vollzeitarbeit (bei Ehepaaren)bzw. bei Alleinerziehenden aus einer Erwerbstätigkeit von mindestens 30Wochenstunden erzielen, wenn sie damit aus dem Hartz IV Bedarf heraus kommen."

Nach der durch das forsa-Institut im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Evaluation des Kinderzuschlags würden 37 % der befragten Familien selbst dann den Kinderzuschlag vorziehen, wenn dies in ihrem Fall etwas weniger Geld bedeuten würde als über Hartz IV. Das zeige, dass Geringverdiener den Ehrgeiz haben, unabhängig von Hartz IV zu leben.
[21.06.2007]






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