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Spot [Titel]image dummyArchiv 2007

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Reform der Erbschaftssteuer
zur Einnahmeverbesserung nutzen
Mehreinnahmen von 62 Millionen Euro für Bremer Haushalt zu erwarten

Die anstehende Reform der Erbschaftssteuer muss nach Auffassung des DGB Bremen dazu genutzt werden, das Aufkommen von bisher rund vier auf insgesamt zehn Milliarden Euro zu erhöhen. Der von Unternehmerseite geforderten Abschaffung der Erbschaftssteuer auf betriebliches Vermögen sei eine klare Absage zu erteilen. „Bei einer Reform der Erbschaftssteuer nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts können bundesweit sechs Milliarden Mehreinnahmen aus der Erbschaftssteuer erzielt werden,“ sagte die Bremer DGB-Vorsitzende Helga Ziegert. „Ca. 62 Millionen Euro kämen der Bremer Haushaltskasse zugute, da die Erbschaftssteuer komplett den Bundesländern zufließt. Dies Geld könnte zur Verbesserung der sozialen und Bildungs-Infrastruktur genutzt werden – z.B. bei der Sprachförderung von Vorschulkindern, bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Elternhäusern oder zur Förderung der Weiterbildung im Land Bremen. Bei einem Haushalt, in dem in teilweise nicht mehr vertretbarer Weise an jeder Ecke gespart und gekürzt werden muss, ist Bremen auf jede Möglichkeit zur Verbesserung seiner Einnahmen angewiesen.“

Die Erbschaftssteuer falle in Deutschland im Vergleich zu anderen Industrieländern sehr mäßig aus, weil vor allem reiche Erben kaum belastet würden. Die große Koalition solle die anstehende Reform deshalb nutzen, um große Erbschaften stärker zu besteuern. Auch Erben von betrieblichem Vermögen, so Ziegert, müssten voll der Erbschaftssteuer unterworfen werden: „Schon jetzt werden Erben von Betrieben z.B. aufgrund von besonderen Freibeträgen nur sehr mäßig besteuert. Und im Gegensatz zur Behauptung der Unternehmensverbände gefährdet die Erbschaftssteuer die Weiterführung von Unternehmen überhaupt nicht. Die schon jetzt bestehenden großzügigen Stundungsmöglichkeiten werden im Falle von Unternehmenserbschaften so gut wie gar nicht in Anspruch genommen, und Firmenpleiten aufgrund der Erbschaftssteuer sind nicht bekannt. Der Unternehmenssektor hat in den letzten Jahren Steuergeschenke in Höhe von 16 Milliarden Euro auf Kosten der Allgemeinheit erhalten. Damit muss jetzt Schluss sein.“

Kleine und mittlere Erbschaften sollten nach wie vor gar nicht oder nur gering belastet werden. Aber die angemessene Besteuerung großer ererbter Vermögen sei ein überfälliger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Wer einer völligen Befreiung von der Erbschaftssteuer das Wort rede, trage dagegen dazu bei, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklaffe.
[22.10.2007]






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