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Bremer Vergabegesetz an EU-Vorgabe anpassen
Eine Überprüfung und Anpassung des Bremer Vergabegesetzes nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund Bremen (DGB). „Dass der EuGH heute erneut das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit über den Schutz vor Dumpinglöhne gestellt hat, wird die Europa Verdrossenheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schüren“, sagte die Bremer DGB Vorsitzende Helga Ziegert. „Das Urteil besagt allerdings nicht, dass Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufträge nicht mehr an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln dürfen. Die Möglichkeit eines Tariftreuegesetzes steht auch nach dem Urteil außer Frage und wird durch die EU-Vergaberichtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG abgesichert. Eine Forderung nach einer Abschaffung des Vergabegesetzes wäre also haltlos und ein Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping.“
Der DGB fordert nun, schnell zu handeln: und das neue Bremer Tariftreuegesetz durch Anpassung an die EU-Vorgaben rechtsfest zu machen. Im Hinblick auf die im Dezember in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Dienstleistungsfreiheit müsse zu dem der Anwendungsbereich des deutschen Entsendegesetzes auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Die EU-Regelung lässt alle Branchen bis auf die Hochseeschifffahrt zu. Arbeitszeit, Mindestlohn, Urlaub sowie Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz können durch die Entsendegesetzgebung geregelt werden. Dies soll Beschäftigte schützen und unlauteren Wettbewerb verhindern. Maßgeblich für die geltenden Mindestnormen sind die geltenden gesetzlichen beziehungsweise tariflichen Normen des Gastlandes. Während in 21 Mitgliedstaaten gesetzliche Mindestlöhne gelten, sind in Finnland, Schweden, Dänemark, Österreich, Zypern tarifliche Vereinbarungen die Grundlage für die Mindestarbeitsbedingungen des Gastlandes. In Deutschland, wo bisher kein gesetzlicher Mindestlohn existiert, gelten leider nur die Mindestlöhne von allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen.
Darüber hinaus müsse die Bundesregierung für eine Reform des EU-Entsendegesetzes eintreten, damit ortsübliche Tarife auch für entsandte Arbeitnehmer gelten.
[04.04.2008]
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