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Spot [Titel]image dummyArchiv 2008

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DGB Bremen lehnt Einschränkungen
beim Bildungsurlaub ab
Gegen den Vorstoß der Norddeutschen Industrie- und Handelskammern zum Bildungsurlaub hat sich der Vorstand des DGB Bremen ausgesprochen.

„Das Bremische Bildungsurlaubsgesetz eröffnet gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus sogenannten bildungsfernen Milieus die Möglichkeit zur Teilhabe an Bildung“, so die Bremer DGB Vorsitzende Helga Ziegert.

Statt Weiterbildungsmöglichkeiten durch Reglementierungen und Einschränkung der Freistellungsmöglichkeit einzuschränken, wie von der Industrie- und Handelskammern gefordert, müsste die Weiterbildungsbeteiligung in Bremen durch attraktivere Bildungsangebote und materielle und ideelle Anreize gesteigert werden.
[27.05.2008]


Gesamttext der Stellungnahme
Stellungnahme des DGB Bremen zu den Angriffen
der norddeutschen IHKen auf den Bildungsurlaub

Mit der Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken fördert das bremischen Bildungsurlaubsgesetz für Arbeitnehmer/innen die Teilnahme an Maßnahmen der politischen, allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es fördert damit die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen und eröffnet vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus sogenannten bildungsfernen Milieus die Teilhabe an Bildung im umfassenden Sinn: Bildungsteilnahme soll damit nicht nur der beruflichen Qualifizierung dienen sondern auch politische und gesellschaftliche Teilhabe fördern. Sie steht unter dem Leitbild des mündigen Bürgers/der mündigen Bürgerin und ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch selbstbestimmtes Lernen mehr Selbstbestimmung im Arbeitsleben.

Einschränkungen bei der finanziellen Förderung der Weiterbildung und damit höhere finanzielle Belastungen der Arbeitnehmer/innen sowie zunehmende Zwänge und Druck am Arbeitsplatz haben u. a. dazu geführt, dass nur ein geringer Prozentsatz der Arbeitnehmer/innen im Land Bremen am Bildungsurlaub teilnimmt. Trotzdem unternehmen die norddeutschen IHKen erneut einen Vorstoß gegen den Bildungsurlaub.

Dabei geht es nicht, wie behauptet, um „Anpassung an heutige Erfordernisse“ und das „Abstellen bestehender Defizite und Missbräuche“ sondern um die Abschaffung des vom Gesetz eingeräumten Freiraums für selbstbestimmtes Lernen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Deshalb lehnen wir die „Reformvorschläge“ der IHKen in allen Punkten ab.
  1. Die Behauptung, die gesetzlich anerkannte Weiterbildung sei zumindest teilweise auf Qualifizierung mit „erkennbarem Sport- und Freizeitcharakter“ ausgerichtet, wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Alle zugelassenen Angebote sind darauf überprüft, ob sie dem Bildungsanspruch des Bildungsurlaubsgesetzes entsprechen.
  2. Die Forderung, Arbeitnehmer/innen an den Kosten der Freistellung für den Bildungsurlaub zu beteiligen, indem sie zur Hälfte ihre eigene arbeitsfreie Zeit einbringen sollen, setzt die Tendenz fort, Belastungen einseitig auf die Arbeitnehmer zu verlagern. Auch wenn die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nicht unmittelbar der betrieblichen Qualifizierung dient, profitiert in der Regel auch der Betrieb von der Bereitschaft seiner Mitarbeiter/innen zu lebenslangem Lernen. Die Arbeitnehmer sind durch die Teilnahmegebühren bereits an den Kosten beteiligt.
  3. Die Möglichkeit, frei über Bildungsziele und –auswahl entscheiden zu können ist unverzichtbare Voraussetzung selbstbestimmten Lernens. Ein Kontrollrecht der Arbeitgeber, auf das die von den IHKen geforderte Vorab-Information des Arbeitgebers über die Inhalte von Bildungsveranstaltungen hinausläuft, ist deshalb abzulehnen.
  4. Selbstbestimmte Bildung nach dem Bildungsurlaubsgesetz hat mit der vom Arbeitgeber angeordneten betrieblichen Weiterbildung nichts zu tun. Mit der „Kleinbetriebsklausel“ der IHKen würde ein großer Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Bildungsurlaub ausgeschlossen.

Die Beschwörung der Notwendigkeit lebenslangen Lernens darf keine leere Formel bleiben. Die Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Bildungsmaßnehmen muss mehr und nicht weniger gefördert werden. Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften sind ebenso wie die Anbieter von Weiterbildung gefordert, durch ein attraktives Angebot und materielle und ideelle Anreize die Weiterbildungsbeteiligung im Land Bremen zu erhöhen.






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