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Beschluss zur Organisation von Hartz IV Position
Fauler Kompromiss
Die Arbeits- und Sozialminister der Länder feiern einen »Durchbruch« bei der Organisation des Hartz-IV-Systems. Am 14. Juli 2008 sprachen sie sich einstimmig für eine Grundgesetzänderung aus, um die bisherige Mischverwaltung für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) durch Kommunen und Arbeitsagenturen verfassungsrechtlich abzusichern. Sieben Monate lang wurde diskutiert und beraten, ehe sie »eine für alle Beteiligten konsensfähige gemeinsame Lösung« verkündeten.
Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht das mit heißer Nadel gestrickte Hartz-IV-Gesetz für verfassungswidrig erklärt (s. SozSich 1/2008). Das gilt jedoch nur für die Organisation und nicht für die Leistungseinschnitte gegenüber der vormaligen Arbeitslosenhilfe oder die nochmals verschärften Zumutbarkeitsregelungen. Das Gericht entschied, dass in den ARGEn organisatorische, personelle und rechtliche Entscheidungen der Arbeitsagenturen bzw. der Kommunen unmittelbaren Einfluss auf die Leistungen des jeweils anderen Verwaltungs(mit)trägers haben und damit die Verwaltungsstrukturen dem Grundsatz der jeweils getrennten Aufgabenwahrnehmung widersprechen. [...]