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FDP und CDU wollen Bildungsanspruch
von Arbeitnehmern kürzen
Dialog für mehr Bildungsteilnahme angestrebt
Als Angriff auf den Bildungsurlaub wertet der DGB Bremen den in der Bürgerschaft vorliegenden Gesetzentwurf von FDP und CDU zum Bremischen Bildungsurlaubsgesetz. Während in der Begründung zur Gesetzesänderung hochtrabend der Anspruch erhoben werde, das Bildungsurlaubsgesetz „zeitgemäß zu modernisieren“ und dadurch die Bildungsbeteiligung zu erhöhen, schrumpfe dieser Anspruch im vorgelegten Gesetzestext auf eine simple Kürzung der Freistellung zu Bildungszwecken von fünf auf drei Tage im Jahr zusammen, wobei dies auch zusätzlich an die Bedingung geknüpft werde, dass der Arbeitnehmer einen ebenso großen Anteil seines Erholungsurlaubs einbringt.
„Wie durch eine Verringerung des Bildungsanspruchs eine Erhöhung der Bildungsbereitschaft bewirkt werden soll, bleibt das Geheimnis der FDP“, sagte Helga Ziegert, Vorsitzende des DGB Bremen.
Der FDP-CDU-Entwurf ziele zudem in seiner Begründung auf eine Unterordnung der Bildungsinteressen der Arbeitnehmer unter die Weiterbildungsbedarfe der Unternehmen und der Wirtschaft. Demgegenüber sei es gerade das Anliegen des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Freiräume für selbstbestimmtes Lernen zu eröffnen und sie dadurch zu mehr Selbst- und Mitbestimmung zu befähigen. Die betriebliche Weiterbildung sei Aufgabe der Unternehmen, die bisher viel zu wenig in ihr wichtigstes Kapital, die Menschen im Betrieb, investieren.
Helga Ziegert: „Wir wollen die Bildungsbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhöhen, weil wir wissen, wie wichtig Bildung für die berufliche Zukunft, aber auch für die demokratische Teilhabe ist.“ Deshalb werde Weiterbildung zunehmend auch Gegenstand tariflicher Vereinbarungen. Für Bremen strebe der DGB einen Dialog zwischen Politik, Sozialpartnern und Bildungseinrichtungen zur Erhöhung der Bildungsteilnahme an.
[05.09.2008]
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