Ohne arbeitsrechtlichen Schutz
keine Zukunft für Zeitarbeitnehmer
Zeitarbeitsmesse
Ohne bessere gesetzliche Absicherung von Leiharbeit bleiben die Beschäftigten in der Zeitarbeit faktisch Arbeitnehmer 2. Klasse, erklärte die Bremer DGB-Vorsitzende Helga Ziegert zur am Freitag von Arbeitsagentur und Zeitarbeitsunternehmen veranstalteten Messe Zeitarbeit.
In Krisenzeiten seien sie es, die von den Betrieben problemlos auf die Straße gesetzt werden könnten. Davon könnten die Zeitarbeiter bei Conti in Hannover ebenso ein Lied singen wie bei Daimler und den Stahlwerken in Bremen. Die Zeitarbeitsunternehmen brauchten sich vielfach nicht einmal die Mühe zu machen, ihre Beschäftigten zu kündigen, weil diese ohnehin nur befristet, teilweise sogar gebunden an den Auftrag des entleihenden Unternehmens, eingestellt würden.
Helga Ziegert: „Zeitarbeit braucht besonderen gesetzlichen Schutz. Deshalb fordern wir schon lange die Einführung des Synchronisationsverbots, d.h., dass Zeitarbeitsfirmen die Einstellung ihrer Beschäftigten nicht an die Ausleihe im entleihenden Unternehmen koppeln dürfen. Ferner die gleiche Entlohnung wie für die Festangestellten während der Zeit der Beschäftigung im entleihenden Betrieb und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Betriebsräte beim Einsatz von Leitarbeitskräften.“
Diese Forderungen fänden sich auch in einem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom Herbst vergangenen Jahres wieder. „Wenn Frau Senatorin Rösenkötter die Messe eröffnet, erwarte ich einige deutliche Worte in dieser Richtung.“
[17.04.2009]
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