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Verstoß gegen Berufsbildungsgesetz und Arbeitszeitgesetz befürchtet.
Arbeitnehmer fordern Sondersitzung des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer.
Die Arbeitnehmervertreter des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer fordern die Einberufung einer Sondersitzung des Berufsbildungsausschusses zu Beginn des kommenden Schuljahres. Hintergrund dafür sind Nachfragen, ob im KFZ Bereich Handwerk die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im kommenden Schuljahr zusammen mit dem Berufsschulunterricht an einem Tag durchgeführt werden soll.
Die Arbeitnehmervertreter sehen darin einen Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz, weil entweder der Unterrichtsauftrag nicht erfüllt oder die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschritten würde. Die Arbeitnehmervertreter vermuten, dass das Ziel einer solchen Zusammenlegung sein könnte, dass die Lehrlinge mehr Zeit für die Arbeit im Betrieb zur Verfügung hätten. Die Ausbildung müsse aber Vorrang vor den Interessen des Betriebes an der Arbeitsleistung der Auszubildenden haben.