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Neuer DGB-Ratgeber
für Selbstständige in prekärer Lage

Der DGB hat einen Ratgeber erstellt, der sich speziell an allein tätige Selbstständige richtet. „Die Vorstellung, dass Selbstständige finanziell stark und deswegen nicht auf den Rückhalt einer Solidargemeinschaft angewiesen seien, entspricht immer weniger der Wirklichkeit“, sagte DGB-Regionsvorsitzende Annette Düring. Neben der Einkommenssituation sei vor allem die soziale Sicherung häufig unzureichend. Untersuchungen zeigten, dass fast 25 Prozent der Selbstständigen von Altersarmut bedroht sind. „Häufig reichen schlicht die Einnahmen nicht aus, um die Alterssicherung und manchmal sogar die Krankenversicherung zu bezahlen“, hob der DGB hervor.

Die Solo-Selbstständigen verfügen häufig über wenig Betriebskapital, haben eine geringe Marktmacht und keine geschützten Strukturen, wie es zum Beispiel bei den ,klassischen’ freien Berufen - Anwälte, Ärzte oder Apotheker - gegeben ist.“

Immer mehr Selbstständige seien auf Hartz IV-Leistungen angewiesen und viele auch von Altersarmut bedroht, betonte Düring. Allein in der Zeit von Herbst 2005 bis Herbst 2009 hat sich die Zahl der Selbstständigen, die ergänzende Hartz IV- Leistungen beziehen müssen, von 48.000 auf 130.000 erhöht und damit innerhalb von nur vier Jahren fast verdreifacht. Von den auf Hartz IV angewiesenen Selbstständigen sind 50.000 alleinstehend und weitere 40.000 Paare mit Kindern. „Die finanzielle Lage der rund 2,3 Mio. Selbstständigen, die ohne weitere Angestellte arbeiten, ist zum Teil sehr prekär; nur ein Viertel der Hilfebedürftigen hat ein Einkommen über 800 Euro im Monat“, sagte Düring

Die Gewerkschaften wollen mit dem neuen Ratgeber deutlich machen, dass es keine gespaltene Interessenvertretung von Solo-Selbstständigen und abhängig Beschäftigten geben darf. „Um die soziale Sicherheit zu erhöhen, fordern die Gewerkschaften, dass die Auftraggeber verpflichtet werden, sich an der Finanzierung der sozialen Sicherung zu beteiligen“, unterstrich Düring. Das könne zum Beispiel über eine Auftraggeberabgabe erfolgen, die separat zu der Vergütung des Auftrages erhoben wird. Die Abgabe soll nach den Vorstellungen der Gewerkschaften in die Rentenversicherung fließen, so dass Selbstständige – ähnlich wie abhängig Beschäftigte – nur noch den halben Beitragssatz aus eigenem Einkommen bezahlen müssten.

Der Ratgeber ist beim DGB Bremen, Bahnhofsplatz 22-28, erhältlich.
[11.03.2010]






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