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Hochschulzugang erleichtert
- aber zu kurz gesprungen.


Mit den Änderungen durch das Zweite Hochschulreformgesetz haben ArbeitnehmerInnen mit einem Meisterbrief oder ähnlichen Abschlüssen, die Möglichkeit ein Hochschulstudium zu beginnen. „Dass die Bürgerschaft damit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz nachkommt, begrüßen wir, weil es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, auch Menschen ohne Abitur ein Hochschulstudium zu ermöglichen“, erklärt Reinhard Dietrich zuständig für Hochschulpolitik beim DGB Bremen-Elbe-Weser, „Ziel muss es aber sein, dass auch ein Facharbeiterabschluss als formale Vorraussetzung für die Aufnahme eines Studiums anerkannt wird.“

Das erfordert aber auch, dass die Hochschulen Qualifizierungsangebote bereitstellen, damit Menschen ohne Abitur fehlende Qualifikationen nachholen können.

Wie viele Untersuchungen zeigen, steigt der Bedarf an Teilzeitstudienmöglichkeiten. Dies gilt sowohl für diejenigen, die ein Studium neben ihrer beruflichen Tätigkeit absolvieren wollen, aber auch für Studierende, die auf eine Erwerbstätigkeit zur Studienfinanzierung angewiesen sind.

„Facharbeiterabschluss als formale Vorraussetzung zum Studium und die Ermöglichung eines Teilzeitstudiums, sind insbesondere auch deshalb wichtig“, so Reinhard Dietrich vom DGB, „um dem drohenden Mangel an qualifizierten Fachkräften, insbesondere aufgrund des demographischen Wandels, entgegenzuwirken.“
[22.04.2010]





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