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Eingliederungsmanagement in Betrieben und Dienststellen
12. Arbeitsschutzkonferenz des DGB Bremen am 17.05.2006
mit
- Arbeit und Leben Bremen
- DGB Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt
- Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit Bremen
- Ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen
- IGM-Bremen
Seit 2004 gibt es im Sozialgesetzbuch IX eine Neuregelung. Deren Auswirkungen werden bis heute uneinheitlich beurteilt. Das neunte Buch des Sozialgesetzbuches befasst sich mit der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen. Die angesprochene Änderung findet sich im Paragraphen 84, dort heißt es im Absatz 2, dass Beschäftigte, die länger als sechs Wochen in einem Jahr krank sind, durch ein Eingliederungsmanagement in die bisherige Arbeit integriert werden sollen und dass ihnen vorhandene Hilfen gewährt werden sollen.
Diese neue Pflicht der Arbeitgeber ist noch weitgehend unbekannt. Vom Gesetzgeber ist hier beabsichtigt worden, dass sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch der betriebliche Nutzen in den Focus gerückt werden sollen. Der Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und der DGB sowie weitere Kooperationspartner veranstalten deshalb diese Konferenz zum The-ma "Betriebliches Eingliederungsmanagement", mit der diese Regelung allen Beteiligten am Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb näher gebracht werden soll.
Es ist uns gelungen, für diese Tagung namhafte Protagonisten auf dem Gebiet des betrieblichen Eingliederungsmanagement zu gewinnen. Darüber hinaus soll auch über die Praxis, die Erfahrungen bzw. die Erwartungen der betrieblichen Akteure gesprochen werden.
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Programm
9.00h
- Begrüßung
- Helga Ziegert
Vorsitzende DGB Bremen
- Grußwort
- Frau Senatorin Karin Röpke
9.30h
- Einstieg in die Problematik des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Dr. Friedrich Mehrhoff
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften HVBG
10.15h
- Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen
und Frühverrentung / gesellschaftliche Kosten
- Dr. Wolfgang Bödeker
Bundesverband der Betriebskrankenkassen
11.00h
11.15h
- Erforderliche Qualifikation in betrieblichen Eingliederungsmanagement, was bedeutet BEM?
- Dr. Hans-Martin Schian
Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation (IQPR)
12.30h
13.30h
- BEM und Arbeitsrecht: Mehr Mitbestimmung und mehr Schutz für kranke Beschäftigte?
- Franz Josef Düwell
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Inhalte ansehen
14.30h
- Podiumsdiskussion mit dem Referenten und mit:
- Andrea Schuller
Integrationsamt Bremen
- Reinhard Gronau
Fachdienste für Arbeitsschutz Bremen
- Bettina Meyer
Fachdienste für Arbeitsschutz Bremen
- Moderation
- Jürgen Zurheide
Tagesspiegel, Düsseldorf
16.00h
- Resümee
- Barbara Reuhl
Arbeitnehmerkammer Bremen
- Artur Lau
Personalrat beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
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Diese Veranstaltung wendet sich an alle an betrieblicher Eingliederung Interessierten
Freistellung
Sofern die Voraussetzungen vorliegen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung für Betriebs-/ Personalräte /innen gemäß §§ 37 Abs. 6 BetrVG, 39 Abs.5 BremPersVG, Vertrauensleute der Schwerbehinderten gemäß §96 Abse.4 u. 8 SGB IX, Frauenbeauftragte gemäß § 17LGG.
Weitere Informationen
- DGB Bremen
Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Tel.: 0421/335760
Fax: 0421/3357660
und
- Arbeit und Leben Bremen
Tel.: 0421/ 960890
mail. Info@aulbremen.de
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